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   VG Bayreuth, 14.03.2013 - B 3 K 13.30011   

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VG Bayreuth, 14.03.2013 - B 3 K 13.30011 (https://dejure.org/2013,11367)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 14.03.2013 - B 3 K 13.30011 (https://dejure.org/2013,11367)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 14. März 2013 - B 3 K 13.30011 (https://dejure.org/2013,11367)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fluchtgeschichte (nicht glaubwürdig);Gefahrenlage i.S.v. § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG bezüglich Kerkuk (verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.03.2013 - B 3 K 13.30011
    Die in § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG getroffene Regelung, die Abschiebungsschutz suchende Ausländer im Fall allgemeiner Gefahren auf die Aussetzung von Abschiebungen durch ausländerbehördliche Erlasse verweist, ist richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass sie bei Vorliegen der Voraussetzungen des subsidiären Schutzes nach Art. 15 Buchst. c der Richtlinie keine Sperrwirkung entfaltet (BVerwG vom 24.06.2008, Az. 10 C 43/07, RdNr. 31).

    Es bestehen für den unverfolgt ausgereisten Kläger auch im Übrigen keine individuellen gefahrerhöhenden Umstände wie die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei sowie etwa zur Berufsgruppe der Journalisten und Professoren, Ärzte und Künstler (vgl. BVerwG vom 24.06.2008, a.a.O., RdNr. 35, Lagebericht S. 23).

    Von der oben dargestellten richtlinienkonformen Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG bleibt die vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretene Rechtsauffassung unberührt, dass Ausländer bei der Gewährung nationalen Abschiebungsschutzes nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG im Fall allgemeiner Gefahren grundsätzlich auf eine Regelung durch die oberste Landesbehörde nach § 60 a AufenthG verwiesen werden dürfen und bei Fehlen einer solchen Regelung das Bundesamt nur dann zur Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG verpflichtet werden kann, wenn dieses zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Schutzlücke erforderlich ist (BVerwG vom 24.06.2008, Az. 10 C 43/07, BVerwGE 131, 198 = NVwZ 2008, 1241 = InfAuslR 2008, 474).

  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.03.2013 - B 3 K 13.30011
    "Liegen keine gefahrerhöhenden persönlichen Umstände vor, ist ein besonders hohes Niveau willkürlicher Gewalt erforderlich (BVerwG vom 17.11.2011, NVwZ 2012, 454 und vom 27.04.2010, BVerwGE 136, 360 RdNr. 33).".

    Dieser erschwerende Umstand ist hier aber nicht ausschlaggebend, weil die oben ermittelte Größenordnung des Risikos eines dem Kläger drohenden Schadens weit von der Schwelle der beachtlichen Wahrscheinlichkeit einer erheblichen individuellen Gefahr entfernt ist (BVerwG vom 17.11.2011 a.a.O. RdNr. 23).

  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.03.2013 - B 3 K 13.30011
    Bezüglich der Gefahrendichte ist auf die jeweilige Herkunftsregion abzustellen, in die der Ausländer typischerweise zurückkehren wird (vgl. BVerwG vom 14.07.2009, Az. 10 C 9/08, RdNr. 17; BayVGH vom 21.01.2010, Az. 13a B 08.30283, RdNr. 27).

    Bereits in seiner Entscheidung vom 21.01.2010 (Az. 13a B 08.30304, ), der sich die Einzelrichterin angeschlossen hat, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass die Gefahrendichte in Kirkuk nicht so hoch sei, dass praktisch jede Zivilperson alleine aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiete einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (vgl. auch BVerwG vom 14.07.2009, a.a.O., RdNr. 15; EuGH vom 17.02.2009, NVwZ 2009, 705).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2010 - 9 A 3642/06

    Anerkennung irakischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit und

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.03.2013 - B 3 K 13.30011
    Die hier vertretene Einschätzung der Gefahrenlage in Kirkuk entspricht der Rechtsprechung anderer Verwaltungsgerichtshöfe und Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG NW vom 29.10.2010, Az. 9 A 3642/06.A ; VGH BW vom 04.08.2011, Az. A 2 S 1381/11 ; OVG Saarl. vom 16.09.2011, Az. 3 A 352/09 ).".
  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2011 - A 2 S 1381/11

    Keine Gruppenverfolgung von Irakern turkmenischer Volkszugehörigkeit in Kirkuk

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.03.2013 - B 3 K 13.30011
    Die hier vertretene Einschätzung der Gefahrenlage in Kirkuk entspricht der Rechtsprechung anderer Verwaltungsgerichtshöfe und Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG NW vom 29.10.2010, Az. 9 A 3642/06.A ; VGH BW vom 04.08.2011, Az. A 2 S 1381/11 ; OVG Saarl. vom 16.09.2011, Az. 3 A 352/09 ).".
  • OVG Saarland, 16.09.2011 - 3 A 352/09

    Keine Gruppenverfolgung von Sunniten und Kurden im Irak; krankheitsbezogenes

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.03.2013 - B 3 K 13.30011
    Die hier vertretene Einschätzung der Gefahrenlage in Kirkuk entspricht der Rechtsprechung anderer Verwaltungsgerichtshöfe und Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG NW vom 29.10.2010, Az. 9 A 3642/06.A ; VGH BW vom 04.08.2011, Az. A 2 S 1381/11 ; OVG Saarl. vom 16.09.2011, Az. 3 A 352/09 ).".
  • VGH Bayern, 28.12.2011 - 13a B 11.30285

    Kein Flüchtlings- oder Abschiebungsschutz für ehemaligen Nationalgardisten und

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.03.2013 - B 3 K 13.30011
    Da der Kläger als Kurde und Sunnit in Kirkuk einer Gruppe der Mehrheitsbevölkerung angehört, gibt es hier auch nicht etwa das möglicherweise gefahrerhöhende Moment der ethnischen oder religiösen Minorität bei kleinen Gruppen (vgl. BayVGH vom 28.11.2011, Az. 13a B 11.30285 ).
  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.03.2013 - B 3 K 13.30011
    Wer unverfolgt ausgereist ist, hat hingegen glaubhaft zu machen, dass bei einer Rückkehr in sein Heimatland die Gefahr politischer Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (BVerwG vom 25.09.1984 BVerwGE 70, 169/171).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.03.2013 - B 3 K 13.30011
    "Liegen keine gefahrerhöhenden persönlichen Umstände vor, ist ein besonders hohes Niveau willkürlicher Gewalt erforderlich (BVerwG vom 17.11.2011, NVwZ 2012, 454 und vom 27.04.2010, BVerwGE 136, 360 RdNr. 33).".
  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.03.2013 - B 3 K 13.30011
    Bereits in seiner Entscheidung vom 21.01.2010 (Az. 13a B 08.30304, ), der sich die Einzelrichterin angeschlossen hat, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass die Gefahrendichte in Kirkuk nicht so hoch sei, dass praktisch jede Zivilperson alleine aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiete einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (vgl. auch BVerwG vom 14.07.2009, a.a.O., RdNr. 15; EuGH vom 17.02.2009, NVwZ 2009, 705).
  • VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30283

    Kein europarechtlicher Abschiebungsschutz für Iraker

  • VGH Bayern, 20.07.2012 - 13a B 10.30139

    Asylrecht Irak; erhebliche Gefahr für Leib oder Leben; ehemaliger

  • VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30304

    Kein europarechtlicher Abschiebungsschutz für Iraker

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

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